Missbräuchliche Klauseln bei Hypothekenverträgen führen dazu, dass Kunden im Rechtsverhältnis mit ihrer Bank unverhältnismäßig benachteiligt werden. Hierbei handelt es sich um ein derzeit aktuelles Thema. Täglich berichten die Medien über Neuigkeiten diesbezüglich.
Wenngleich die Bodenklausel die missbräuchliche Klausel ist, die die meiste Beachtung findet und die dazu führt, dass der Hypothekenschuldner die Kosten für die Errichtung der Hypothekenurkunde zahlen muss, ist sie nicht die einzige.
Bodenklausel:
Diese begrenzt die Variabilität des in Klausel drei des Hypothekendarlehens enthaltenen Zinssatzes, der zwischen 3 und 5 Prozent schwankt und unter welchem Sie nicht von einem Verfall des Euribor profitieren. Tatsächlich informiert Ihre Bank Sie nicht, dass der Zinssatz in Wirklichkeit nicht variabel war.
Hypothekenkosten
Jetzt können Sie alle bei Unterzeichnung der Hypothekenurkunde gezahlten Kosten, wie Kosten für Notar, Grundbuchamt, Wertermittlung und Steuer für notarielle Beglaubigung zusammen mit den gesetzlichen Zinsen zurückfordern. Die Klausel ist gesetzwidrig, da sie dem Kunden einseitig Kosten auferlegt.
Klauseln persönlicher Bürgschaft
Der Schuldner haftet gegenüber der Bank mit seinem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen. Hierbei handelt es sich um eine missbräuchliche Klausel, da der Kunde nicht informiert wird, dass er im Falle der Nichtzahlung und Übereignung der Immobilie an die Bank gegenüber dieser weiterhin unbegrenzt als Schuldner für den übrigen nicht gezahlten Teil des Darlehens haftet. Damit wird die Leistung an Erfüllungs statt der ausstehenden und fälligen Schulden verhindert. Nachdem die Nichtigkeit der Klausel angeordnet wurde, sind die Schuldner nach Übergabe der Immobilie an die Bank schuldenfrei.
Kautionen
Das Finanzinstitut zwingt den Bürgen, auf seine Rechte wie beispielsweise das Recht auf Einrede der Vorausklage und das Recht eines Mitbürgen auf Teilhaftung zu verzichten, ohne ihn über die Auswirkungen des Verzicht zu informieren oder über diesen mit ihm zu verhandeln. Auf diese Weise stellt die Bank auf unrechtmäßige Weise sicher, den Bürgen wie den Hauptschuldner des Darlehens behandeln und ggf. verklagen zu können.
Vorzeitiges Laufzeitende
Die Bank beruft sich auf die Klausel des “vorzeitigen Laufzeitendes”, nachdem einige Monate (3 Monate) vergangen sind, löst den Vertrag auf und fordert per gerichtlichem Zwangsversteigerungsverfahren den gesamten Darlehensbetrag. Hierbei handelt es sich um eine missbräuchliche Klausel, da der Kunde nicht informiert und mit diesem keine Einzelvereinbarung getroffen wurde. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der nicht gezahlten Raten, da die Bank die Schulden aufgrund der Nichtigkeit nicht mittels Hypothekenverfahren vollstrecken kann.
Wir von Balms Abogados empfehlen Ihnen, uns zu kontaktieren, damit unsere Experten Ihren konkreten Fall studieren und beurteilen können, um so für jeden Fall die idealen Maßnahmen zu treffen.