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Das Plenum der Ersten Kammer des Obersten Gerichtshofes Spaniens fällte am vergangenen 4. März 2020 ein Urteil, durch das die Nichtigkeit einer von Wizink Bank ausgestellten Revolving-Kreditkarte bestätigt wird, da es deren Gebührenzinssatz als wucherisch erachtet. Dieser wurde ursprünglich auf einen effektiven Jahreszins von 26,82% festgelegt und war bis auf 27,24% gestiegen.  

Derartige Kreditkarten erscheinen anfangs sehr attraktiv, da sie es ermöglichen, schnell und einfach über ein Guthaben für Einkäufe oder Barauszahlungen zu verfügen oder einen Zahlungsaufschub in Anspruch zu nehmen. Der Inhaber derartiger Revolving- Kreditkarten zahlt in der Regel eine mäßig hohe monatliche Gebühr, während die Zinsen üblicherweise mehr als 20% betragen. Auf diese Weise zahlt der Karteninhaber nicht nur einen Betrag, der weit über der erhaltenen Summe liegt. Zudem verzögert sich die Zahlung des ausstehenden Schuldenbetrages derart, dass der Darlehensnehmer zu einem sogenannten “gefangenen Schuldner” wird, wie es der Oberste Gerichtshof Spaniens ausdrückte.

In diesen Fällen legt dieser fest, dass die Gebührenzinssätze als wucherisch und somit als nichtig zu betrachten sind, soweit Zinssätze festgelegt werden, die “erheblich über jenen liegen, die üblicherweise berechnet werden”.

Sofern Sie über eine Kreditkarte mit derartigen Eigenschaften verfügen und das Gefühl haben, Ihre Verbindlichkeiten schon ewig zurückzuzahlen, so handelt es sich vermutlich um eine Revolving-Kreditkarte. Der Partner muss dabei nicht unbedingt Wizink sein, da zahlreiche Geldinstitute diese Art der Ratenzahlung anbieten. Bei Balms Abogados verfügen wir über eine auf Bankenreicht spezialisierte Abteilung, die Ihren Fall studiert und den zuviel gezahlten Betrag zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen zurückfordert.

Wir von Balms Abogados wissen, dass alle Kunden und alle Probleme einzigartig sind. Deshalb bieten wir unseren Mandanten einen individuellen und gezielten Service, um all ihre Probleme in den einzelnen Rechtsbereichen zu lösen. Wie sind bestrebt, die Ansprüche unserer Mandanten bestmöglich zu erfüllen, wobei wir auf unsere umfassende Kenntnis der Gesetze, eine weitreichende Erfahrung und gesunden Menschenverstand zurückgreifen können. Bei zahlreichen Angelegenheiten unserer Mandanten sind zusätzliche Leistungen nötig. Da unser Ziel darin besteht, die Angelegenheiten unserer Mandanten bestmöglich und schnellstmöglich zu lösen, verfügen wir über zahlreiche Abteilungen, die auf diese Zusatzleistungen spezialisiert sind. Dazu gehören die Abteilungen für Steuer- und Arbeitsrecht, für die Verwaltung von Gesellschaften, für Arbeitsbeziehungen, für die Abwicklung von Formalitäten und Verwaltungsfragen sowie eine weitere Abteilung, die jegliche Formalitäten in Verbindung mit Staatsbürgerschaften und Aufenthaltstiteln erledigt.

Unsere Spezialisten

Pablo Antonio Sánchez

Anwalt mit Spezialisierung in Zivilprozessrecht sowie in Vertragsfragen im Bereich Zivilrecht und Handelsrecht.

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