Die Abteilung für Bau- und Immobilienrecht von Balms Abogados ist eine der Abteilungen mit den meisten Spezialisten, in der zudem mehrere Partner direkt tätig sind. Sie beschäftigt sich mit den rechtlichen Auswirkungen von Immobiliengeschäften und Bauunternehmungen in Verbindung mit Privatpersonen, Gesellschaften, Verwaltungsbehörden, Grundbuchämtern oder mit Streitsachen unabhängig von deren Art (Grundstücke, Büros, Geschäftsräume, Wohnungen, Wohnanlagen, Ferienanlagen, Gewerbekomplexe, Industriegebäude, etc.).
Die Beratung von Balms Abogados erstreckt sich über den gesamten Prozess, der für die vollständige Abwicklung jeglicher Immobiliengeschäfte notwendig ist. Dabei überprüfen wir die gültigen Planungsunterlagen im Hinblick auf die Gesetzgebung der autonomen Region und analysieren alle möglichen Alternativen, um eine maximale und optimale städtebauliche Ausnutzung zu erreichen, sofern zutreffend. Wir stellen alle städtebaulichen Erkundungen an, um zu überprüfen, ob die Immobilie den Vorschriften entspricht, erstellen und prüfen Vorverträge aller Art, bereiten Kauf- und Hypothekenurkunden vor, überprüfen diese und nehmen anschließend deren steuerliche Bearbeitung und Eintragung im Grundbuchamt vor.
Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche dieser Abteilung sind:
- Überprüfung der gültigen Planungsunterlagen
- Erstellung der entsprechenden Unterlagen in Verbindung mit dem Planungsprozess sowie mit der Gründung, Verwaltung und Überwachung von Erschließungsgemeinschaften von Grundstückseigentümern
- Verfahren der Entschädigung, Kooperation, Neuparzellierung, etc.
- Verhandlung von Erschließungsvereinbarungen
- Beteiligung an Verwaltungsverfahren aller Art zur Erarbeitung der allgemeinen Raumplanung und davon abgeleiteter Bestimmungen
- Rechtsberatung für Erschließungsgemeinschaften und Erschließungsunternehmen
- Beantragung der für den Bau- und Erschließungsprozess notwendigen Baugenehmigungen, Erlaubnisse und behördlichen Genehmigungen
- Beratung während des Prozesses der Auftragsvergabe für Bau- und Erschließungsarbeiten (Verträge zur Bauausführung, Dienstleistungsverträge, Bauleitung, etc.)
- Steuerliche Planung von Immobilieninvestitionen
- Verhandlung und Abfassung von Immobilienverträgen aller Art (Anzahlungsverträge mit Strafe wegen nicht vertragsgemäβer Erfüllung, Optionskaufverträge, privatschriftliche Kaufverträge, Mietverträge, Verträge zur Nutzungsüberlassung, Gebrauchsleiheverträge, etc.)
- Erwerb und Verkauf von Immobilienvermögen aller Art.