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Service

Die zunehmende Globalisierung hat dazu geführt, dass Wohnortwechsel aus beruflichen, sozialen oder familiären Gründen mehr und mehr zur Normalität gehören. Um Formalitäten dieser Art zu bearbeiten, sind spezialisierte Fachleute gefragt, die Betroffenen helfen und diese beraten. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten eines jeden Falles nimmt Tramiuris eine detaillierte Überprüfung auf Grundlage der Bestimmungen von Organgesetz 4/2011 vom 11. Januar über Rechte und Freiheiten sowie die Eingliederung ausländischer Staatsangehöriger im spanischen Hoheitsgebiet vor und ermittelt die für den Mandanten geeignetste Lösung.

Zu den wichtigsten Leistungen der Abteilung gehören:

  • Beantragung der Ausländer-Identifikationsnummer [N.I.E.). Die NIE-Nummer ist für zahlreiche Transaktionen notwendig, wie beispielsweise den Kauf einer Immobilie, den Erhalt einer Geschäftserlaubnis, die Eröffnung eines Bankkontos, etc.
  • Aufenthaltsgenehmigungen. Unter anderem:
      • Aufenthaltsgenehmigung ohne Erwerbszweck: geeignet für nicht aus der EU stammende Ausländer, die legal in Spanien leben möchten, ohne einen Beruf auszuüben.
      • Aufenthaltstitel für Arbeitnehmer: geeignet für Ausländer, die in einem Unternehmen eine Stelle begleiten, die gemäß dem Katalog von Berufen mit Arbeitskräftemangel nur schwer zu besetzen ist.
      • Aufenthaltstitel für Selbständige: geeignet für nicht aus der EU stammende Ausländer, die legal in Spanien leben und dabei eine Erwerbstätigkeit auf eigene Rechnung ausüben möchten.
      • Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken: geeignet für Studenten, die länger als 90 Tage in Spanien leben möchten, um einem Studium nachzugehen oder dieses weiterzuführen.
      • Aufenthaltstitel aufgrund einer Investition (Goldenes Visum): geeignet für Investoren, die in Spanien eine beträchtliche Investition tätigen. Auf diese Weise wird die grenz­überschreitende Mobilität von Fachleuten und Führungskräften gefördert, wodurch die Investitionstätigkeit steigt.
      • Aufenthaltsgenehmigung aufgrund von Verwurzelung: geeignet für Ausländer, die bereits 3 Jahre vor Beantragung ihrer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien lebten.
      • Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke der Familien­zusammenführung: geeignet für Angehörige eines bereits in Spanien lebenden Ausländers mit Aufenthaltsgenehmigung.
      • Formalitäten der Verlängerung und Änderung von Aufenthaltsgenehmigungen.
  • Wohnsitzbescheinigungen für EU-Bürger
  • Bearbeitung von Anträgen zum Erhalt der spanischen Staatsbürgerschaft aufgrund des Wohnsitzes, auf persönlichen Wunsch, für Minderjährige, für sephardische Juden, durch Heirat, etc.
  • Klagen gegen Ausweisungsbeschlüsse
  • Bescheinigung über steuerlichen Wohnsitz in Spanien
Unsere Spezialisten

Luz Domínguez

Direktionssekretärin. Von 2003 bis 2006 war sie als Direktionssekretärin von Balms Abogados tätig, wobei sie die für diesen Posten typischen Arbeiten ausübte, wie Erstellung von Berichten, Übersetzung von Verträgen, persönliche Betreuung von Mandanten, Entgegennahme von Anrufen, Terminvereinbarungen der Partneranwälte, Bearbeitung von Vorgängen, etc.

Estefanía García

Sie ist seit 2010 in der Abteilung für Abwicklung und Verwaltungsangelegenheiten tätig. Sie erstellt unter anderem Informationen zu Verkaufsabwicklungen, veranlasst das Bankeinzugsverfahren von Versorgungsleistungen sowie die Zahlung von Gemeindesteuern.

Jasmin Eschtehardi

​Rechtsanwalts- Lizenz der San Pablo Universität in Madrid. Jasmin ist spezialisiert im Bereich Privatrecht, insbesondere im Bereich Einwanderungsrecht, Planungsrecht und Immobilienrecht.

Francesco de Luca

His professional education has been between Italy and Spain (University of Santiago de Compostela and University of Vigo), having finally obtained his Law Degree in Italy. He then obtained a Master's Degree in Access to the Legal Profession in Madrid (Universidad Antonio de Nebrija). After passing the state bar exam, he joined the Seville Bar Association as a lawyer with the number 15.647.

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