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Das spanische Melderegister “El padrón municipal”

​Das spanische Melderegister ist das von der Gemeinde geführte und öffentlich einsehbare Verzeichnis, indem alle Einwohner einer Gemeinde eingetragen sind. Die Eintragung belegt den Nachweis des (ordentlichen) Wohnsitzes in dieser Gemeinde und des gewöhnlichen Aufenthaltes. Verpflichtung zur Eintragung?

Katharina Blackmer

Datum 01/02/2022

Das spanische Melderegister ist das von der Gemeinde geführte und öffentlich einsehbare Verzeichnis, indem alle Einwohner einer Gemeinde eingetragen sind. Die  Eintragung belegt den Nachweis des (ordentlichen) Wohnsitzes in dieser Gemeinde und des gewöhnlichen Aufenthaltes. 

Verpflichtung zur Eintragung?  

Jede Person, die in Spanien lebt, hat die Verpflichtung, sich in der Gemeinde anzumelden, in welcher sie den gewöhnlichen Aufenthalt hat. Diese Verpflichtung besteht ab dem 3 Monat des Aufenthaltes.

Innerhalb der EU kennen wir den Unterschied zwichen Haupt – und Nebenwohnsitz, jedoch das spanische Verwaltungsrecht kennt nicht diese Unterscheidung: wer in mehrerern Gemeiden einen Wohnsitz hat, muss sich in jener Gemeinde anmelden ind der man die meiste Zeit verbringt, also vereinfacht gesagt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Begründet die Wohnsitzanmeldung, also das „EMPADRONAMIENTO“ den steuerlichen Wohnsitz?

Nein, grundsätzlich nicht. Der steuerliche Wohnsitz wird durch die Anmeldung im Padrón alleine nicht begründet. Allerdings kann in Zukunft der steuerliche Wohnsitz begründet werden, wenn steuerlich relevante Eigenschaften vorliegen, wie der kontinuierliche Aufenthalt von mehr als 183 Tagen während des Kalenderjahres, oder wenn dieser Wohnsitz das Interessens - Zentrum der angemeldeten Person betrifft, etc.  

Begründet die Wohnsitzanmeldung den legalen Aufenthalt in Spanien?

Nein. Grundsätzlich muss jeder Ausländer eine sogenannte N.I.E. Nummer erwerben, also die Eintragung in das Register für Ausländer. Gehört der Ausländer einem EU Staat an, hat dieser nach geltendem EU Recht, das Recht sich innerhalb der EU frei zu bewegen und aufzuhalten. Für EU Bürger ist das Recht auf Einreise und Aufenthalt im EU Freizügigkeitsgesetz geregelt. Für EU Ausländer sind die geltenden gesetzlichen EU Regelungen also spanischen gesetzliche Regelungen über einreise und Aufenthalt zu beachten (hier mehr in unseren publizierten Sonderartikeln).

Welche Rechte sind mit der Anmeldung verbunden?

Eine beispielhafte Aufzählung

  • Wahlrecht in der Gemeinde und das Recht sich in den Gemeinderatswahl aufstellen zu lassen.
  • Die Benützung von Gemeindeeinrichtungen, Sozialdiensten und öffentlichen Gemeindeleistungen
  • Die Eintragung ist die Voraussetzung für die Teilnahme an der öffentliche Gesundheitsversorgung
  • Aufnahme der Kinder in den Gemeindekindergarten oder Schule
  • Umschreibung, Verlängerung oder  Erneuerung des Fürerscheins (gemäss bilateraler Abkommen)
  • Antragstellung auf standesamtliche Trauung (nähere Ausführung im Anschluss)

Das Empadronamiento wird von den Gemeinden „propagiert“! Die Bevölkerungsanzahl ist die Grundlage für sowohl staatliche Subventionen als auch Subventionen der Autonomenregierungen, somit werden sozio-kulturelle Einrichtungen als karitative Einrichtungen gefördert.   

Welche Dokumente müssen vorgelegt werden?

  1. Vorlage des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  2. Der Nachweis des Wohnsitzes: Eigentumsurkunde oder aufrechter Mietvertrag oder Stromlieferungsvertrag, Vertrag mit den Wasserwerken oder ähnlichem
  3. Das ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular

Spezialausführung:

Die Trauung vor dem Standesamt in Marbella:

Viele Ausländer wünschen sich Ihre zivile Trauung in Marbella, Spanien, zu feiern. Kurz möchte ich eine generelle Darstellung der Dokumente und des Verwaltungsverfahrens zeichnen:

  • Geburtsurkunde gestempelt mit der Haager Apostille und mit Übersetzung eines beeideten spanischen Übersetzers.
  • Für den Fall, dass das zukünftige Ehepaar bereits verheiratet war, Scheidungsurteil mit Haager Apostille und  Übersetzung eines beeideten spanischen Übersetzers.
  • Auszug aus dem Personenstandregisters, welches den Personenstand belegt,  mit Haager Apostille und  Übersetzung eines beeideten spanischen Übersetzers.
  • Aktueller Empadronamiento Gemeinde Marbella
  • Personalausweis oder Pass

Diese Unterlagen werden beim Zivilregister Marbella eingereicht und es wird ein Eintrag im Register erwirkt um das Verfahren zu beginnen. Der Akt wird in folgen an den zuständigen Richter am Bezirksgericht weitergeleitet und nachdem der Beschluss zur Eheschließung erteilt worden ist, besteht eine Frist von 1 Jahr die Trauung am Standesamt zu feiern.

 

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